Für den Urlaub im Elsass genügt zur Einreise nach Frankreich für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger der Personalausweis. Nach dem Inkrafttreten des Schengener-Abkommens wird an den Grenzen nicht mehr kontrolliert.
Autofahrer müssen ihren national gültigen Führerschein und den Kraftfahrzeugschein mitführen.
Man sollte darauf achten, dass das Passbild in dem alten grauen, deutschen Führerschein noch dem jetzigen Aussehen entspricht, da dieser sonst nicht anerkannt werden könnte.
Empfehlenswert ist es, die grüne Internationale Versicherungskarte dabeizuhaben, da bei Verkehrskontrollen im Land häufig der bestehende Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss.
Kraftfahrzeuge müssen entweder ein EU-Kennzeichen oder das ovale Nationalitätskennzeichen tragen.
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird ein amtstierärtzliches Tollwutzeugnis verlangt, wobei die Impfung nicht älter als ein Jahr sein darf.